Prävention

Gewaltschutz und Schutz vor Machtmissbrauch im Gebetshaus e.V.

 

Das Gebetshaus Augsburg will für alle Menschen ein sicherer Ort sein. Dazu gehören Menschen, die das Gebetshaus und dessen Veranstaltungen besuchen, wie auch die Studierenden der FlameAcademy und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

In den letzten Monaten haben wir daher begonnen, ein umfassendes Konzept zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz zu entwickeln. Das Konzept umfasst zwei Bereiche: Schutz vor geistlichem Missbrauch und sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (§ 3 Abs. 4 AGG sowie §184i / § 177 StGB).

Als Gebetshaus wollen wir uns für die zwei Gefahrenbereiche bewusst sensibilisieren und haben daher eine externe Analyse in Auftrag gegeben, die die Risiken für geistlichen Missbrauch und sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt überprüft. Die Analyse orientiert sich an folgenden Definitionen:

  • Geistlicher Machtmissbrauch liegt vor, wenn eine Person von einem System oder einer Person zu etwas gedrängt wird, das sie von sich aus nicht will, und/oder wenn ihre Bedürftigkeit ausgenutzt wird, um auf ihre Lebensführung, ihre persönliche Entfaltung, ihre wirtschaftliche Sicherheit Einfluss zu nehmen, und/oder wenn die Deutung von Sinn- und Lebensfragen in einer umfassenden Weise vorgenommen wird, und die diskursive Auseinandersetzung und Infragestellung innerhalb des Systems nicht mehr möglich ist.
     
  • Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt umfassen unerwünschte bzw. erzwungene Handlungen oder Aufforderungen mit sexualisiertem Bezug. Dazu gehören u.a. verbale/non-verbale und körperliche Belästigungen, wie z.B. Gesten, Anspielungen oder Bemerkungen sexuellen Inhalts, aufdringliche Blicke, das unerwünschte Zeigen und sichtbare Anbringen von pornografischen Darstellungen oder sexuell bestimmte körperliche Berührungen (§ 3 Abs. 4 AGG sowie StGB 184i) bis hin zu sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB). Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt sind ein Ausdruck von Machtverhältnissen und finden daher oft in Abhängigkeitsstrukturen statt.

Die Risikoanalyse ist als Prozess gestaltet, an dessen Ende ein Konzept zur Prävention und Intervention bei geistlichem Missbrauch stehen soll und ein Konzept zur Prävention und Intervention von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (§ 3Abs. 4 AGG, §184i / §177 StGB ).

 

  1. Schritt: Risikoanalyse: Durchführung einer Risikoanalyse zur Sensibilisierung für Strukturen und Gefahren, die geistlichen Missbrauch und sexualisierte Gewalt im Gebetshaus und in Veranstaltungen des Gebetshauses begünstigen können. – Der Prozess der Risikoanalyse ist im November 2023 angelaufen. Das Ziel der Risikoanalyse ist nicht nur die Aufdeckung möglicher Gefahren, sondern auch die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Studierenden für die verschiedenen Formen von Gewalt und Machtmissbrauch.
     
  2. Schritt: Datenauswertung der Risikoanalyse: Auswertung der Daten durch externe Beraterinnen und Berater und Benennung von Risikostrukturen für geistlichen Missbrauch und sexuelle Belästigung/sexualisierte Gewalt innerhalb des Gebetshauses. Die Auswertung ist Grundlage für die Generierung von Präventions- und Interventionskonzepten, „Geistlicher Machtmissbrauch“ und „Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt“.
     
  3. Schritt: Entwurf eines Aktionsplanes: Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Maßnahmen wird ein Aktionsplan zur Installation der verschiedenen Präventions- und Interventionskonzepte beschlossen. Zum Aktionsplan gehörten die vertiefte Sensibilisierung und die Schulung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie der Studierenden, die partizipative Entwicklung von Verhaltenskodizes, die Einrichtung und/oder Ausbau von Beschwerdewegen, die Vernetzung mit externen Beratungs- und Anlaufstellen, etc.
     
  4. Schritt: Umsetzung des Aktionsplans mit dem Ziel der Institutionalisierung und Vernetzung der Schutzkonzepte „Geistlicher Missbrauch“ und „Sexualisierte Gewalt“ im Gebetshaus und dessen Veranstaltungen.
     
  5. Schritt: Regelmäßige Evaluierung/Monitoring der Präventions- und Interventionskonzepte, sowie die fortwährende Aufdeckung von Lücken und Regelungsbedarfen, damit das Gebetshaus und dessen Veranstaltungen sichere Orte bleiben.